Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird – vorbehaltlich einer vorzeitigen Auflösung des derzeitigen 20. Deutschen Bundestages – am 28. September 2025 stattfinden.
Erstmals kommt das neue Bundestagswahlrecht von 2023 zur Anwendung, welches die Größe des Parlaments auf genau 630 Abgeordnete festschreibt und Überhangs- sowie Ausgleichsmandate ausschließt. Davon abweichend schreibt das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 30. Juli 2024[1] die Beibehaltung der Grundmandatsklausel per Vollstreckungsanordung[2] fest. Demnach ist eine Partei, die drei Direktmandate gewinnt, im Verhältnis ihres erzielten Zweistimmenanteils im Bundestag vertreten, selbst wenn die 5%-Sperrklausel verfehlt wird.
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